Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Angehörige !
Auf dieser Seite werden wir Sie zukünftig über Aktuelles in und über unsere Einrichtung informieren, aktuell natürlich über die Regelungen bezüglich des Besuchsverbotes während der Corona-Krise.
Besuchsregelung ab dem 01.12.2020
Zutritt zur Einrichtung für Besucher nur nach vorheriger telefonischer Anmeldung, der Zutritt wird nur gewährt wenn ein aktueller, negativer PCR-Test vorliegt (dieser wird auch von unserer Einrichtung vor Ort kostenfrei
vorgenommen) oder eine SFP-2- Maske getragen wird (diese stellen wir Ihnen gerne kostenfrei zur Verfügung.)
Besuchsregelung ab dem 08.10.2020
Aufgrund der im Lande Bremen deutlich gestiegenen Fallzahlen hat das Gesundheitsamt mit sofortiger Wirkung angeordnet, dass Besucher die Einrichtung nur
betreten dürfen, wenn sie eine sogenannte FFP-2-Maske tragen.
Bitte besorgen Sie sich eine eigene Maske, da wir diese aufgrund der hohen Kosten nicht unentgeltlich zur Verfügung stellen können. Sollten Sie keine Maske haben, so stellen wir Ihnen gerne eine gegen Kostenerstattung zur Verfügung
Besuchsregelung ab dem 11.08.2020
- Terminabsprache für den Besuch
- Symptomfreiheit der jeweils sich besuchenden Bewohnerin oder des Bewohners und der Besucherin oder des Besuchers,
- Besucher-Anmeldung und Registrierung der Besuche durch die Einrichtung; bei Betreten und Verlassen der Einrichtung werden die Besucherinnen oder Besucher mit Besuchsdatum, Besucherinnen- oder Besuchernamen, Bewohnerinnen- oder Bewohnernamen sowie Kontaktdaten erfasst; die Daten werden 14 Tage nach Außerkrafttreten dieser Verordnung gelöscht,
- Einweisung von Bewohnerinnen oder Bewohnern und Besucherinnen oder Besuchern in Hygienemaßnahmen, Dokumentation der durchgeführten Einweisungen in die Hygienemaßnahmen. Bitte bringen Sie keine Haustiere mit.
- Das Tragen von Mund und Nasenschutz ist für BesucherInnen und BewohnerInnen zwingend vorgeschrieben.
- Der Mindesabstand von 1,5 Metern ist auch weiterhin einzuhalten
- Kontaktaufnahme erfolgt in Begleitung des Personals.
- Die Besuchsdauer ist auf 1 Stunde / Tag beschränkt, um möglichst allen BewohnerInnen Besuche zu ermöglichen. Ausnahmen davon sprechen Sie bitte mit uns ab.
- Der mehrfache Wechsel der Besuchspersonen / Woche ist möglich.
- Handelt es sich bei Ihrem Besuch in einem Doppelzimmer, sprechen Sie bitte unser Personal an, ob es etwas zu beachten gibt. Der Sicherheitsabstand ist auch zum / zur MitbewohnerIn zu bewahren
- die Besucherin oder der Besucher führt beim Betreten und Verlassen des Bewohnerzimmers und der Einrichtung eine Händedesinfektion durch,
- Erlaubt ist der Kontakt der Bewohnerinnen oder Bewohnern mit einer Besucherin oder einem Besucher im Außengelände der Einrichtung bei Einhaltung der in dieser Verordnung festgelegten Abstandsregeln, der Hygienevorschriften und unter den Auflagen der Leitung der Einrichtung.