Beispielrechnung gültig ab 01.04.2020
Eigenleistung Pflegegrad 2 (Pflegekassen-Zuschuß 770 € / Monat) berechnet für 30,42 Tage |
1.398,64 € |
Eigenleistung Pflegegrad 3 Pflegekassen-Zuschuß 1.262 € / Monat berechnet für 30,42 Tage |
1.399,45 € |
Eigenleistung Pflegegrad 4 Pflegekassen-Zuschuß 1.775 € / Monat berechnet für 30,42 Tage |
1.398,72 € |
Eigenleistung Pflegegrad 5 Pflegekassen-Zuschuß 2.005 € / Monat berechnet für 30,42 Tage |
1.398,69 € |
Besitzstandsschutz Pflegestufe 1 alt |
102,12 € |
Eigenleistung bei Kurzzeitpflege |
36,62 € / Tag |
* ) Der Besitzstandschutz ist für alle Bewohner einer stationären Pflegeeinrichtung gültig, welche bereits im Jahre 2016 die Pflegestufe I anerkannt hatten und Leistungen aus der Pflegeversicherung bezogen haben, Der für unsere Einrichtung errechnete Betrag wird von der Eigenanteilsrechnung monatlich abgezogen und von der zuständigen Pflegekasse übernommen.
Wichtiger Hinweis:
Bei der Berechnung der Eigenanteile kommt es systembedingt aufgrund der vorzunehmenden Auf- bzw. Abrundungen zu kleineren Differenzen, darauf haben wir leider keinen Einfluss.
Bitte planen Sie noch einen zusätzlichen Betrag in Höhe von ca. 50 – 75 € monatlich für Nebenkosten wie Rezeptgebühr, nicht verschreibungsfähige Medikamente, Fahrtkosten, Frisör und Fußpflege ein.
Unsere Frisörin berechnet für einen Damen- oder Herren-Haarschnitt z.B. 12 € , sie kommt regelmäßig in unser Haus und zu besonderen Anlässen auch ohne Mehrkosten auf Anforderung.
Unsere Fußpflegerin berechnet 25,00 € für eine komplette med. Fußpflege und kommt in der Regel alle 4 – 6 Wochen zu uns.
Diese Leistungen werden von uns nur vermittelt, Sie können sie jederzeit an- oder abbestellen oder auch Ihre eigenen Frisöre oder Fußpfleger beauftragen.